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Letzte Änderung

19/08/2023
GwF-Heraldik


Heraldik, oder auch Wappenwesen

Definition

Wappen sind bleibende, nach bestimmten Regeln festgestellte Abzeichen einer Person, einer Familie, oder einer Körperschaft.
Die Entstehung der Wappen ist auf die Zeit der Kreuzzüge zur ckzuf hren. Mit der Einf hrung der geschlossenen Helme waren Freund und Feind nicht mehr erkennbar. Hauptbestandteile eines Wappens sind der Schild, der Helm, die Decken und das Helmkleinod (Helmzierde).
Nebenbestandteile sind Rangkronen, Hüte, Mützen, Orden etc. Sie werden auch Rang- und Würdezeichen genannt. Weitere Nebenbestandteile sind die Schildhalter, Wappenmäntel und Zelte, so wie Devisen, Fahnen u. a.

Die Kenntnis der Regeln und Grundlagen der Wappendarstellung und Wappenführung bezeichnet man mit "Wappenkunde", mit "Wappenkunst" die Anwendung der ersteren, und beide zusammen mit Heraldik (vom Herold abgeleitet).

Der Ursprung der Wappen und der Begriff der Heraldik sind nicht gleichbedeutend. Was nun die Wappen betrifft, so ist daran festzuhalten, dass diese im Mittelalter (spätestens im 12. Jahrhundert) entstanden sind. Das Wappenwesen blühte vom 13. Jahrhundert bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, wo zu dem Schilde dann auch der Helm und die Helmzierde hinzukam. Im 16. Jahrhundert, wo der wirkliche Gebrauch des Schildes aufhörte, verfiel das lebendige Wappenwesen. Die Hauptquelle für die Wappenkunde, und für die Entwicklung der Wappenkunst, sind die Siegel, da auf diesen zuerst und am häufigsten Wappen vorkamen. Das Wappenwesen oblag dem "Herold". Seine Amtstracht und sein Amtszeichen waren der Wappenrock und der Heroldsstab.

Älteste Wappensammlung ist die "Züricher Wappenrolle" aus dem Ende des 13. jahrhunderts, oder dem Anfang des 14. Jahrhunderts. Die erste bekannte Wappenverleihung erfolgte durch Kaiser Karl IV. am 8. Dezember 1347 für Jacob von Thurn, Ritter zu Salzburg.

Wappen finden sich u. a. auf Siegeln, Münzen, Medaillen, Denkmälern, Grabsteinen, Briefpapier, Visitenkarten, Fahnen usw.

Besondere Vorrechte zur Führung eines Wappens sind nicht bekannt. Schon im 13. und 14. Jahrhundert wurden Siegel mit Wappenbildern geführt. In Deutschland ist es Niemanden verwehrt, sich ein Wappen zuzulegen vorausgesetzt, dass keine andere Familie zur Führung des gewählten Wappens berechtigt ist.

Bei der Darstellung eines Wappens ist immer der Stil entscheidend. Der "Frühgotische" = 14. Jahrhundert, der "Spätgotische" = 15. Jahrhundert, die "Renaissance" = 16. Jahrhundert, "Barock und Rokoko" = 17. bis 19. Jahrhundert.

Für die Heraldik ist es unerlässlich, die Bezeichnung "rechts" und "links" von dem Standpunkt des Schildträgers (so dass dieser stehend hinter dem Schild zu betrachten ist) und nicht vom Standpunkt des Beschauers herzuleiten. Was im Wappen "rechts" steht, wird immer zuerst "angesprochen" (beschrieben). Ist in der Beschreibung weder von "rechts" noch von "links" die Rede, so ist selbtverständlich "rechts" gemeint.

Die Heraldik hat für die Beschreibung eines Wappens eine eigene Kunstsprache entwickelt. Hier einige Beispiele der anzuwendenden Kunstausdrücke:

"Begleitet von": wird gebraucht, wenn um eine Hauptfigur kleinere Figuren stehen ohne diese zu berühren.
"Besät": von kleinen Figuren, welche in unbestimmter Zahl die Schildfläche bedecken, und von denen die äußeren in die Schildränder halb verschwinden.
"Bestreut": desgleichen, nur hier verschwinden die Figuren nicht in den Schildrändern.
"Bewehrt": Bezeichnung der Waffen der Tiere, als da sind: Zähne, Krallen, Schnäbel, Fänge oder Flossen bei Fischen.
"Redend": ist ein Wappen dann, wenn das Wappenbild mit dem Namen vollständig übereinstimmt (z. B. ein Wolf für den Familiennamen Wolf), oder wenn derselbe in einem geistigen Zusammenhang mit dem Wappenbilde steht. (z. B. Familienname Wächter, Schildfigur ein Kranich als Sinnbild der Wachsamkeit).
"Schreitend": ein Tier welches den rechten Vorderfuß erhoben auf der Erde geht.
"Wachsend": wenn aus der Teilungslinie oder dem Schildrand eine Figur hervorkommt, welche nur zur Hälfte sichtbar ist.

Die Beschreibung eines Wappens kann nur dann als genügend erachtet werden, wenn dieselbe alle Anhaltspunkte gewährt, um das Wesentliche des Wappens genau und richtig zeichnen zu können.

Farben, welche bei Wappen zur Anwendung kommen: "Gold" und "Silber" als sogenannte Metallfarben. "Rot", "Blau", "Grün" und "Schwarz" als übrige Farben. Als Ersatzfarben seien hier noch "Hermelin" (weil mit schwarzen Schwänzchen) und "Feh" (vorzugsweise silber und blau) genannt. Die wichtigste Farbregel lautet: "Nie Metall auf Metall und nie Farbe auf Farbe".

      Autor: Alois Lenz

 


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